Merz erwartet Arbeitszeitgesetz im Herbst
Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes nimmt erneut Fahrt auf. Bundeskanzler Friedrich Merz erwartet im Herbst einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Ziel sei es, den Arbeitsmarkt offener und flexibler zu gestalten. Dabei gehe es nach Angaben des Kanzlers vor allem um nicht tarifgebundene Unternehmen, denen größere Freiräume eingeräumt werden sollen. Konkrete Regelungen liegen bislang jedoch noch nicht vor.
Wochen- statt Tageshöchstarbeitszeit geplant
Union und SPD haben sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Die konkrete Ausgestaltung soll mit den Sozialpartnern beraten werden.
Gleichzeitig sieht der Koalitionsvertrag vor, die geltenden Ruhezeitregelungen und die Standards im Arbeitsschutz beizubehalten. Kein Arbeitnehmer soll gegen seinen Willen zu einer höheren Arbeitszeit verpflichtet werden.
Nach geltendem Recht ist die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf acht Stunden begrenzt. Sie darf auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums ein entsprechender Ausgleich erfolgt. Das Arbeitszeitgesetz regelt zudem Ruhepausen und Mindestruhezeiten und soll damit den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleisten.
Die europäische Arbeitszeitrichtlinie arbeitet dagegen mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Obergrenze. Einschließlich Überstunden darf die Arbeitszeit demnach im Durchschnitt 48 Stunden innerhalb eines Siebentageszeitraums nicht überschreiten. Eine ausdrückliche tägliche Obergrenze schreibt die Richtlinie nicht vor.
Warum die Reform für das Gastgewerbe wichtig ist
Für Hotellerie und Gastronomie ist die Debatte besonders relevant. Der Personalbedarf richtet sich in vielen Betrieben nach der tatsächlichen Nachfrage. Veranstaltungen, Saisonzeiten, Wochenenden oder unerwartet lange Feiern können dazu führen, dass Arbeit nicht gleichmäßig auf einzelne Tage verteilt werden kann.
Der Dehoga fordert daher bereits seit Langem eine Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Im Februar 2026 startete der Verband dazu eine bundesweite Kampagne. Nach Darstellung des Dehoga geht es nicht um eine Verlängerung der vereinbarten Gesamtarbeitszeit, sondern darum, diese flexibler auf die einzelnen Wochentage verteilen zu können.
Besonders wichtig ist dabei die Frage, ob mögliche Ausnahmen künftig nur über Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen oder unmittelbar für alle Unternehmen gelten. Merz erklärte, tarifgebundene Unternehmen verfügten bereits heute über Möglichkeiten zur flexibleren Arbeitszeitgestaltung. Zusätzliche Freiräume seien deshalb vor allem für nicht tarifgebundene Betriebe erforderlich.
Erster Entwurf stieß auf Kritik
Mitte Juni war ein früher Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium bekannt geworden. Der Achtstundentag sollte demnach grundsätzlich bestehen bleiben, während bestimmte Ausnahmen erweitert werden sollten.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisierte insbesondere, dass mögliche Anpassungen der Höchstarbeitszeit an tarifliche Regelungen geknüpft werden sollten. Dies widerspreche aus ihrer Sicht der im Koalitionsvertrag vereinbarten allgemeinen Möglichkeit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Der Verband forderte deshalb eine grundlegende Überarbeitung.
Aus dem Bundesarbeitsministerium wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei dem bekannt gewordenen Papier noch um einen frühen Arbeitsstand handelte. Wie die endgültige Regelung aussehen wird und ob nicht tarifgebundene Hotels und Restaurants tatsächlich neue Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, bleibt damit offen.
Gewerkschaften lehnen längere Arbeitstage ab
Die Gewerkschaften stehen einer Lockerung der täglichen Grenzen kritisch gegenüber. Der Deutsche Gewerkschaftsbund warnt davor, dass eine Wochenhöchstarbeitszeit zu deutlich längeren einzelnen Arbeitstagen führen könnte.
Nach Ergebnissen des DGB-Index Gute Arbeit 2025 möchten 72 % der befragten Arbeitnehmer ihre tägliche Arbeitszeit auf höchstens acht Stunden begrenzen. 98 % wollen demnach nicht länger als zehn Stunden am Tag arbeiten. Der DGB verweist zudem auf gesundheitliche Belastungen durch regelmäßig lange Arbeitstage.
Für Betriebe ändert sich zunächst nichts
Bis zur Verabschiedung einer gesetzlichen Neuregelung gelten die bisherigen täglichen Höchstgrenzen weiter. Betriebe können ihre Dienstplanung daher noch nicht auf eine künftige Wochenhöchstarbeitszeit umstellen.
Entscheidend wird sein, welche Unternehmen die geplanten Ausnahmen nutzen dürfen, welche Schutzmechanismen vorgesehen werden und wie Arbeitszeiten künftig erfasst werden müssen. Mit ersten konkreteren Antworten ist nach der Ankündigung des Bundeskanzlers im Herbst zu rechnen.
(BMAS/ Dehoga/ DGB/ dpa/ Koalitionsvertrag/ Tagesschau/ SAHO)