Längere Kurzarbeit soll Arbeitsmarkt stabilisieren
Das Bundesarbeitsministerium plant, die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes erneut auf bis zu 24 Monate zu verlängern – eine Entscheidung, die nicht nur der Industrie, sondern auch dem Gastgewerbe wichtige Stabilität geben könnte.
Als Grund nennt das Ministerium die unsichere wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2026. Zwar stehen in der politischen Begründung vor allem exportorientierte Branchen im Fokus, dennoch ist klar: Auch Hotels, Restaurants und Cateringbetriebe spüren wirtschaftliche Schwankungen besonders schnell, etwa wenn Konsumenten sparen, Geschäftsreisen zurückgehen oder Veranstaltungen abgesagt werden.
Bas: „Ich stehe an der Seite der Beschäftigten und Unternehmen“
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betont, sie kämpfe „um jeden guten Arbeitsplatz in unserem Land“. Viele Betriebe – darunter auch zahlreiche im Gastgewerbe – seien trotz Investitionspaketen in der aktuellen Lage auf Unterstützung angewiesen. Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate bis Ende 2026 solle deshalb „sehr schnell auf den Weg gebracht“ werden.
Für das Gastgewerbe bedeutet das insbesondere mehr Planungssicherheit in Zeiten schwankender Auslastung. Personalengpässe und hohe Kosten belasten Hotels und Gastronomie weiterhin – Kurzarbeit bleibt für viele Betriebe ein wichtiges Instrument, um qualifizierte Fachkräfte zu halten.
Beschäftigte schützen, Personalabbau verhindern
Regulär ist die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf maximal zwölf Monate begrenzt. Die geplante Verlängerung soll sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeber entlasten: Arbeitsplätze sollen gesichert werden, wenn Umsätze zurückgehen.
Betriebe können ihr eingearbeitetes Personal halten, statt entlassen zu müssen – ein entscheidender Vorteil für eine Branche, die seit Jahren mit Fachkräftemangel kämpft.
Ohne die Verlängerung befürchtet das Ministerium einen „erheblichen Personalabbau bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben“. Die zusätzlichen Kosten für die Bundesagentur für Arbeit werden auf rund 180 Millionen Euro geschätzt.
Kurzarbeit im Überblick
Kurzarbeit bedeutet, dass Beschäftigte vorübergehend weniger oder gar nicht arbeiten, während die Agentur für Arbeit einen Teil des Lohnausfalls ausgleicht. Dadurch können saisonale Einbrüche, Nachfrageschwankungen oder wirtschaftliche Unsicherheiten abgefedert werden.
Aktuell befinden sich rund 209.000 Beschäftigte deutschlandweit in Kurzarbeit – deutlich mehr als vor der Corona-Pandemie. Zwar liegt der Schwerpunkt derzeit im verarbeitenden Gewerbe, doch auch das Gastgewerbe greift regelmäßig auf Kurzarbeit zurück, etwa in Nebensaisons, bei rückläufigen Buchungszahlen oder im Eventgeschäft.
24 Monate Kurzarbeit – derzeit schon möglich, aber nur bis Ende 2025
Aktuell gilt bereits eine verlängerte Bezugsdauer von 24 Monaten, die allerdings zum 31. Dezember 2025 ausläuft. Die neue Verordnung soll diese Regelung über 2025 hinaus bis Ende 2026 fortführen.
Für viele Betriebe im Gastgewerbe könnte dies ein entscheidender Puffer sein, um Krisen zu überstehen, Personal zu halten und flexibel auf Marktveränderungen zu reagieren.
(dpa/SAHO)