Weltnichtrauchertag: Warum Rauchen im Gastgewerbe weiter ein Thema bleibt
Rauchen ist im Gastgewerbe seit Jahren streng reguliert – erledigt ist das Thema für die Branche damit aber nicht. Zum Weltnichtrauchertag am 31. Mai stellt sich für viele Gastronomen und Hoteliers weiterhin die Frage, wie sie mit klassischen Zigaretten, E-Zigaretten, Shishas und neuen Nikotinprodukten umgehen sollen.
Denn im Betriebsalltag treffen unterschiedliche Interessen aufeinander: Gäste wünschen sich rauchfreie Terrassen, andere möchten im Außenbereich rauchen. Mitarbeiter müssen vor Rauch und Dämpfen geschützt werden. Gleichzeitig gewinnen Produkte wie Vapes oder Nikotinbeutel an Sichtbarkeit – und werfen neue Fragen für Betriebe auf.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rauchten 2025 in Deutschland 19,1 Prozent der Menschen ab 15 Jahren zumindest gelegentlich. Der Anteil hat sich gegenüber 2021 mit damals 18,9 Prozent kaum verändert. Zigaretten bleiben dabei die wichtigste Konsumform, E-Zigaretten spielen aber ebenfalls eine Rolle.
Weltnichtrauchertag: Warum das Thema aktuell bleibt
Der Weltnichtrauchertag steht 2026 unter dem Motto „Unmasking the appeal – countering nicotine and tobacco addiction“. Die Weltgesundheitsorganisation will damit darauf aufmerksam machen, wie Tabak- und Nikotinprodukte attraktiv gemacht werden – insbesondere für junge Menschen.
Suchtforscher Prof. Dr. Heino Stöver sieht in der deutschen Tabak- und Nikotinpolitik Handlungsbedarf. Fünf Jahre nach einem breiten Appell zum Weltnichtrauchertag 2021 zieht er eine kritische Bilanz: „Die Ziele waren 2021 schon überfällig. Aber sie wurden politisch nicht konsequent genug in wirksame Maßnahmen übersetzt“, sagt Stöver, Vorsitzender von akzept e.V. und ehemaliger Leiter des Instituts für Suchtforschung der Frankfurt University of Applied Sciences. „Wenn wir ehrlich sind, wird Deutschland das Ziel eines rauchfreien Landes mit den bisherigen Mitteln deutlich verfehlen.“
Für die Hospitality-Branche ist das kein rein gesundheitspolitisches Thema. Hotels, Restaurants, Bars, Clubs, Biergärten und Eventbetriebe müssen im Alltag Regeln schaffen, die für Gäste verständlich und für Mitarbeiter praktikabel sind. Dabei geht es nicht nur um das Rauchen in Innenräumen, sondern auch in Außenbereichen und zunehmend um E-Zigaretten, Shishas und neue Nikotinprodukte.
Rauchfreie Terrasse? Zielkonflikte im Außenbereich
In Innenräumen von Gaststätten gelten je nach Bundesland klare Vorgaben zum Nichtraucherschutz. Die Zuständigkeit für den Nichtraucherschutz in der Gastronomie liegt seit der Föderalismusreform bei den Ländern, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) herausstellt. Entsprechend unterscheiden sich die Regelungen im Detail.
„Für den Schutz der Gäste im Gastronomiebereich sind die Länder zuständig (Gaststättenrecht). In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat ‚der Arbeitgeber die Schutzmaßnahmen nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen‘“, heißt es vom BMAS. Der Entscheidungs- und Handlungsspielraum des Arbeitgebers zum Nichtraucherschutz der Beschäftigten in z. B. Gastronomiebetrieben wird somit erweitert und ermöglicht ein flexibleres Vorgehen, ohne den Arbeitgeber aus seiner Verantwortung für die nichtrauchenden Beschäftigten zu entlassen. Gleichzeitig wird ein Konflikt mit dem Gaststättenrecht vermieden.
Komplizierter wird es für viele Betriebe im Außenbereich. Terrassen, Biergärten und Innenhöfe sind wirtschaftlich wichtig – zugleich entstehen dort häufig Zielkonflikte. Manche Gäste erwarten einen rauchfreien Platz zum Essen, andere gehen davon aus, draußen rauchen zu dürfen.
Eine bundesweit einheitliche Lösung gibt es dafür nicht. Für Gastgeber kann es deshalb sinnvoll sein, eigene Hausregeln klar zu formulieren: etwa ausgewiesene Raucherbereiche, rauchfreie Zonen zu bestimmten Zeiten oder deutliche Hinweise für Gäste. Entscheidend ist, dass die Regelung nachvollziehbar kommuniziert wird und Mitarbeiter sie im Servicealltag umsetzen können.
Auch Beschwerden lassen sich so besser moderieren. Wer Gästen bereits bei der Platzierung oder Reservierung erklärt, welche Bereiche rauchfrei sind und wo geraucht werden darf, reduziert Konflikte im laufenden Betrieb.
Mitarbeiter müssen geschützt werden
Neben den Gästen spielen die Beschäftigten eine zentrale Rolle. Arbeitgeber müssen nichtrauchende Mitarbeiter in Arbeitsstätten wirksam vor Gesundheitsgefahren durch Rauche und Dämpfe schützen. Das BMAS nennt dabei ausdrücklich Rauche und Dämpfe von Tabak- und Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten.
Für Hoteliers und Gastronomen bedeutet das: Regeln zum Rauchen und Vapen sollten nicht nur aus Gästesicht gedacht werden. Auch Arbeitsbereiche, Pausenregelungen, Servicewege, Thekenbereiche, Eingänge und Räume mit Publikumsverkehr können relevant sein. Gerade dort, wo Mitarbeiter regelmäßig Rauch oder Dampf ausgesetzt wären, braucht es klare betriebliche Vorgaben.
Vapes, Shishas und Nikotinbeutel: Neue Produkte, neue Fragen
Neben klassischen Zigaretten sind in den vergangenen Jahren weitere Produkte sichtbarer geworden. Dazu zählen E-Zigaretten und Vapes, Shishas sowie tabakfreie Nikotinbeutel. Für Betriebe ergeben sich daraus unterschiedliche Fragen.
Bereits 2014 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass das Dampfen von E-Zigaretten nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt. Begründung: Bei der Nutzung wird kein Tabak verbrannt. Stattdessen wird ein Liquid elektrisch erhitzt und verdampft.
Damit ist der Gebrauch von E-Zigaretten in vielen Bundesländern rechtlich weiterhin nicht ausdrücklich verboten – auch nicht in Gaststätten oder Kneipen. Entscheidend ist jedoch die jeweilige Landesregelung. Zudem können Betriebe im Rahmen ihres Hausrechts selbst festlegen, ob sie das Dampfen erlauben oder untersagen.
Bei E-Zigaretten und Vapes geht es also vor allem darum, ob deren Nutzung im Betrieb erlaubt sein soll. Auch wenn sie nicht wie klassische Zigaretten funktionieren, können Dämpfe entstehen, die für andere Gäste oder Mitarbeiter störend oder gesundheitlich relevant sein können. Betriebe sollten deshalb klar regeln, ob Vapes wie Zigaretten behandelt werden oder ob eigene Vorgaben gelten.
Beim Jugendschutz sind die Vorgaben eindeutig: Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse sowie deren Behältnisse Kindern und Jugendlichen in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit nicht abgegeben werden. Auch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte nicht gestattet werden.
Für Betriebe mit Shisha-Angebot kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Kohlenmonoxid. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe weist darauf hin, dass beim Rauchen der Shisha im Gastraum Kohlenmonoxid entsteht, vor allem durch glühende Kohle. Gefährlich hohe Konzentrationen hängen unter anderem von der Zahl der gleichzeitig gerauchten Shishas, der Raumgröße und der Belüftung ab.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin empfiehlt Shisha-Gaststätten zur Vorbeugung gegen Kohlenmonoxid-Vergiftungen unter anderem eine ausreichende Be- und Entlüftungsanlage. Die Lüftung über Fenster allein reiche nicht aus.
Zwischen Gesundheitsschutz und Gästewunsch
Die politische Debatte über Tabak und Nikotin wird zunehmend differenzierter geführt. Stöver fordert eine stärkere Unterscheidung zwischen klassischen Verbrennungszigaretten und aus seiner Sicht weniger schädlichen Alternativen.
„Deutschland braucht keine Symbolpolitik, sondern eine Tabak- und Nikotinpolitik, die konsequent zwischen der Verbrennungszigarette und weniger schädlichen Alternativen unterscheidet. Wer Gesundheitsschutz ernst nimmt, muss die Zigarette am stärksten zurückdrängen, darf aber erwachsenen Rauchern den Umstieg auf risikoärmere Produkte nicht unnötig erschweren. Der Jugendschutz muss gewahrt werden, ist aber in den letzten Jahren zum Totschlagargument gegen jede Alternative zur Zigarette geworden, belastbare Evidenz dafür gibt es allerdings keine“, so Stöver.
Klare Kommunikation hilft im Alltag
Für Gastgeber steht weniger die Grundsatzdebatte im Vordergrund als die praktische Umsetzung. Sie müssen im Betrieb klare Entscheidungen treffen: Wo darf geraucht werden? Gelten für Vapes dieselben Regeln? Wie werden rauchfreie Bereiche ausgewiesen? Wie werden Mitarbeiter geschützt? Und wie wird der Jugendschutz kontrolliert?
Gerade zum Weltnichtrauchertag kann es für Betriebe daher sinnvoll sein, die eigenen Regeln zu überprüfen. Dazu gehören sichtbare Hinweise, geschulte Mitarbeiter, klare Vorgaben für Außenbereiche und ein bewusster Umgang mit neuen Nikotinprodukten.
Ob rauchfreie Terrasse, Vape-Regel oder Shisha-Angebot: Für Gastronomen und Hoteliers bleibt entscheidend, dass Gäste und Mitarbeiter wissen, was im Betrieb gilt. Unklare Regeln führen schnell zu Konflikten – besonders in Außenbereichen, in Bars oder bei Veranstaltungen.
Der Weltnichtrauchertag bietet deshalb einen passenden Anlass, bestehende Regelungen zu prüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Denn auch wenn der Anteil der Raucher langfristig gesunken ist, bleibt Rauchen im Gastgewerbe ein Thema: gesundheitlich, rechtlich und ganz praktisch im täglichen Umgang mit Gästen.
(Maximum-Trading/dpa/BMAS/Weltgesundheitsorganisation/Statistisches Bundesamt (Destatis)/SAKL)