Was Sie über die „Probezeit“ wissen sollten
Die sogenannte Probezeit ist immer ein wichtiges Thema, egal ob für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Und immer wieder kommt es zu Missverständnissen, Fehlinterpretationen und Irrmeinungen. Wir erklären hier in Kürze, was es mit der Probezeit auf sich hat und welche rechtlichen Bedingungen beachtet werden müssen.
Was ist eigentlich die sogenannte Probezeit?
Die Probezeit ist eine Zeitspanne, innerhalb derer ein Arbeitsvertrag auf sehr viel einfachere Weise gekündigt werden kann als üblich, nämlich innerhalb von zwei Wochen, ohne Angabe von Gründen und von beiden Seiten aus. Diese dient in erster Linie dazu, um zu testen, ob der Arbeitnehmer mit seinem Job klarkommt, sich gut ins Team einfügt und die Zusammenarbeit einfach stimmig und gewinnbringend ist.
Ist die Probezeit rechtlich vorgeschrieben?
Nein. Wird diese aber z.B. über den Arbeitsvertrag vereinbart, gelten für beide Seiten sämtliche Rechte und Pflichten, die mit einer Probezeit verbunden sind.
Wie lange ist die Probezeit?
Die Dauer der Probezeit kann zwischen beiden Seiten beliebig vereinbart werden. Die Höchstdauer beträgt jedoch ein halbes Jahr, wobei eine Verlängerung nur mit Einverständnis des Mitarbeiters erfolgen kann.
Was ändert sich nach Ablauf der Probezeit?
Ist die Probezeit zu Ende, greift der ganz normale gesetzliche Kündigungsschutz.
Darf der Mitarbeiter während der Probezeit Urlaub nehmen?
Ja, anteilig schon. Dabei gilt: Alle 4 Wochen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf (Urlaubstage insgesamt : 12 Monate). Der Rest ist Verhandlungssache.
Was ist, wenn der Mitarbeiter während der Probezeit krank wird?
Es wird Lohnfortzahlung gewährt, doch die Probezeit verlängert sich um die Anzahl der Krankheitstage. Ist der Mitarbeiter innerhalb der ersten vier Wochen krank, entfällt die Lohnfortzahlung.