Ratgeber

Was sich bei der Steuererklärung 2019 alles ändert

Steuererklärung
DIe Steuererklärung zum Jahr 2019 beinhaltet mehrere Erleichterungen. (©LIGHTFIELD STUDIOS /stock.adobe.com)
Mehr Übersicht, weniger Arbeit: Für die Steuererklärung zum Jahr 2019 wurden einige Änderungen eingeführt.
Mittwoch, 22.04.2020, 10:15 Uhr, Autor: Thomas Hack

Für die Steuererklärung 2019 hat sich einiges geändert. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengestellt:

Kürzerer Mantelbogen, vier neue Anlagen

Bei den Formularen zum Beispiel gibt es mehr Übersicht: Statt wie bisher einen vierseitigen Mantelbogen gibt es jetzt nur noch einen zweiseitigen Hauptvordruck für die allgemeinen Angaben zur Person. Daneben gibt es aber auch vier neue Anlagen: die „Anlage Außergewöhnliche Belastungen“, die „Anlage Sonderausgaben“, die „Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen“ und die „Anlage Sonstiges“.

Der Vorteil: Für die einzelnen Posten, die bisher im Mantelbogen der Steuererklärung zu finden waren, steht jetzt auf den eigenen Formularen mehr Platz zur Verfügung. Bisher war zum Beispiel für das Eintragen von außergewöhnlichen Belastungen – zum Beispiel Krankheitskosten – oft zu wenig Raum in den Vordrucken. In die „Anlage Sonstiges“ können Steuerzahler nun zum Beispiel Angaben zur Steuerermäßigung bei der Erbschaftsteuer, zum Spendenvortrag und zum Verlustabzug eintragen.

Weniger Arbeit bei Papiervordrucken

Wer seine Steuererklärung 2019 auf den Papiervordrucken einreicht, muss in diesem Jahr etwas weniger ausfüllen. Der Grund: Die Daten, die Arbeitgeber, Rentenstellen, Krankenkassen oder Träger von Sozialleistungen an das Finanzamt übermittelt haben, sind bereits hinterlegt. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin. Steuerzahler müssen diese Angaben also nicht mehr selbst eintragen. Die entsprechenden Felder sind in der Steuererklärung dunkelgrün hinterlegt und mit einem «e» markiert.

Diese grün hinterlegten Felder sind vor allem in den Anlagen N, R und Vorsorgeaufwand zu finden. Sie haben also vor allem eine Bedeutung für Arbeitnehmer und Rentner, ergänzt die Stiftung Warentest. Durch die neuen Regeln kann es in Einzelfällen sogar vorkommen, dass ein Steuerzahler nur den Hauptvordruck ausfüllen muss. Muss jemand in den Anlagen keine zusätzlichen Angaben machen, kann der Hauptvordruck als vollständige Steuererklärung gelten.

Unterstützung durch Hinweise und Plausibilitätsprüfungen

Wer elektronische Programme benutzt, muss alle e-Daten weiterhin ausfüllen. Das ist auch sinnvoll, denn nur so kann die verwendete Software bereits im Voraus die Steuer berechnen. Außerdem können bestimmte Wahlrechte etwa bei Eheleuten nur mit einer Probeberechnung wahrgenommen werden. Zudem bieten die elektronischen Steuerprogramme viel Unterstützung durch Hinweise und Plausibilitätsprüfungen an. Um sicherzugehen, dass die e-Daten auch korrekt übermittelt wurden, sollten Steuerzahler den Steuerbescheid nach dem Erhalt weiterhin genau überprüfen. Fehlt etwas, sollte man vorsorglich Einspruch einlegen. Wer hingegen Fehler zu seinen Gunsten feststellt, etwa dass eine Rente oder der Arbeitslohn aus einem Arbeitsverhältnis fehlen, ist verpflichtet, das Finanzamt auf den Fehler hinzuweisen.

Fristen für die Steuererklärung

Die Steuererklärung 2019 muss spätestens am 31. Juli beim Finanzamt abgeben werden. Hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Februar 2021. Maßgeblich sind diese Fristen für alle diejenigen, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Eine Pflicht besteht zum Beispiel dann, wenn jemand zusätzlich zum Arbeitslohn Einkünfte von mehr als 410 Euro erzielt hat. Das gilt auch dann, wenn jemand Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr bekommen hat, also zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld.

Fristverlängerung ist auf Antrag möglich

Wer merkt, dass er die Abgabefristen nicht einhalten kann, sollte rechtzeitig vor Ablauf beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Das kann sich durchaus lohnen, denn für verspätet abgegebene Steuererklärungen kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erheben – und dieser beträgt dann mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung. (dpa/tmn/TH)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Hotelmanager bespricht sich mit seinem Team in einer modernen Hotellobby
Führungskultur
Führungskultur

Warum Führungskräfteentwicklung im Gastgewerbe die Zukunft sichert

Hotels und Restaurants stehen unter Druck: Personallücken, Digitalisierung und steigende Erwartungen verlangen neue Management-Kompetenzen. Wer Teamleiter und Abteilungsverantwortliche systematisch aufbaut, stärkt Bindung, Servicequalität und Veränderungskraft. Genau darin liegt für Betriebe der Branche ein handfester Wettbewerbsvorteil.
Koch bereitet in einer Restaurantküche frische Zutaten für ein Gericht zu.
Ratgeber
Ratgeber

7 Wege für profitable Nachhaltigkeit in der Gastronomie

Der 18. Juni markiert den Internationalen Tag der nachhaltigen Gastronomie. Anlässlich dieses Aktionstages rücken sieben Maßnahmen in den Fokus, mit denen Gastronomiebetriebe Ressourcen schonen und zugleich wirtschaftliche Effekte erzielen können.
Zwei Hotelmitarbeiter an der Rezeption
Ratgeber
Ratgeber

Hotel lehnt Buchung mit antisemitischer Begründung ab: Was Hotels daraus lernen können

Ein Hotel verweigert eine Buchung aus Israel – mit der Begründung, man beherberge keine Juden. Nun entschuldigt sich das Unternehmen. Der Fall sorgt für scharfe Kritik – und verdeutlicht, dass Hotels auch bei verdächtigen Buchungsanfragen sensibel kommunizieren müssen.
Nichtraucherbereich
Ratgeber
Ratgeber

Weltnichtrauchertag: Warum Rauchen im Gastgewerbe weiter ein Thema bleibt

Zum Weltnichtrauchertag rücken Zigaretten, Vapes und Shishas in den Fokus. Für Hotels, Restaurants und Bars geht es um klare Regeln, Jugendschutz und den Ausgleich unterschiedlicher Gästewünsche.
Lächelnde Frau begrüßt Mann mit Handschlag im Business-Umfeld
Recruiting
Recruiting

Candidate Experience im Gastgewerbe

Der Fachkräftemangel bleibt für Hotellerie und Gastronomie ein akutes Problem. Umso schwerer wiegt es, wenn Betriebe Bewerber im eigenen Prozess verlieren. Neue Daten zeigen: Eine schlechte Candidate Experience kostet nicht nur Bewerbungen, sondern am Ende auch Besetzungen, Stabilität im Team und Servicequalität.
Patrick Steeger, Experte für betriebliche Gesundheitsvorsorge und Mitarbeiterbenefits
Gesundheit
Gesundheit

Krankenstände in der Gastronomie gezielt senken

Hohe Ausfallzeiten belasten viele Betriebe massiv. Welche Maßnahmen wirklich greifen und wie sich Effekte messbar machen lassen, erklärt Experte Patrick Steeger im exklusiven HOGAPAGE-Interview.
Mitarbeiter in einem Café besprechen am Tablet digitale Bestellungen, Bewertungen und Abläufe
Offenheit
Offenheit

Fehlerkultur als Erfolgsfaktor im Gastgewerbe

Fehler passieren täglich. Entscheidend ist, wie Betriebe damit umgehen. Gerade im direkten Gästekontakt wirken sich kleine Patzer sofort auf Qualität, Stimmung im Team und Bewertungen aus. Wer offen damit umgeht und daraus lernt, verschafft sich klare Vorteile im Wettbewerb um Mitarbeiter und Gäste.
Hotelmanager leitet Teammeeting mit Mitarbeitern
Mitarbeiterbindung
Mitarbeiterbindung

Diese Benefits machen Arbeitgeber 2026 attraktiv

Gehalt allein reicht längst nicht mehr aus, um Fachkräfte für Hotels und Restaurants zu gewinnen. Gefragt sind flexible Benefits, Gesundheit und gute Führung. Welche Faktoren Betriebe jetzt berücksichtigen sollten, zeigt dieser Überblick.
Gedeckter Tisch mit Osterdekoration
Ratgeber
Ratgeber

Ostergeschäft 2026: So profitieren Hotels und Restaurants von den Feiertagen

Ostern zählt zu den wichtigsten Umsatztreibern für das Gastgewerbe – doch 2026 wird das Geschäft anspruchsvoller. Zwischen steigenden Kosten, preissensiblen Gästen und hohen Erwartungen kommt es mehr denn je auf die richtige Strategie an. Wie Hotels und Restaurants die Feiertage erfolgreich nutzen können.