Arbeitsrecht

Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Betriebe bedeutet

Nicole Schwan, Geschäftsführerin der Personalberatung Cobalt
Nicole Schwan von Cobalt erläutert die Auswirkungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie auf Betriebe und Vergütungsstrukturen. (Foto: © Picture People)
Auf Restaurants und Hotels kommen durch die Richtlinie neue Pflichten bei Gehältern zu. Eine Übersicht zu Änderungen, häufigen Irrtümern und konkreten Pflichten. 
Montag, 30.03.2026, 13:17 Uhr, Autor: Sarah Hoffmann

Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie kommen auf viele Betriebe in den nächsten Jahren umfassende Änderungen im Umgang mit Vergütung zu. Darauf weist die Personalberatung Cobalt hin. Die Richtlinie wurde 2023 verabschiedet und muss bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede transparenter zu machen und gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit zu stärken.

„Die Richtlinie wird für viele Unternehmen spürbare Veränderungen mit sich bringen“, so Nicole Schwan, Geschäftsführerin von Cobalt. „Vergütungssysteme werden künftig deutlich transparenter und erklärungsbedürftiger sein.“

Mehr Transparenz im Bewerbungsprozess

Zu den zentralen Neuerungen gehört eine stärkere Offenlegung von Gehaltsinformationen bereits im Bewerbungsprozess. Bewerber haben künftig das Recht, frühzeitig Informationen über das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne zu erhalten.

Gleichzeitig dürfen Arbeitgeber Bewerber nicht mehr nach ihrer bisherigen Vergütung fragen. Auch bestehende Mitarbeiter erhalten erweiterte Rechte: Sie können künftig Auskunft über ihr individuelles Entgelt sowie über durchschnittliche Entgeltniveaus vergleichbarer Tätigkeiten verlangen.

Berichtspflichten zum Gender Pay Gap

Zusätzlich führt die Richtlinie Berichtspflichten zum Gender Pay Gap ein. Diese gelten für Betriebe ab 100 Beschäftigten. Die ersten Berichte sind – abhängig von der Betriebsgröße – ab 2027 beziehungsweise 2031 vorgesehen:

  • 250+ Beschäftigte: erster Bericht bis 2027
  • 150–249 Beschäftigte: erster Bericht bis 2027
  • 100–149 Beschäftigte: erster Bericht bis 2031

Auch wenn die formalen Berichtspflichten erst ab 100 Mitarbeitern greifen, betreffen viele Regelungen grundsätzlich alle Arbeitgeber – damit auch kleinere Gastronomie- und Hotelbetriebe.

Fünf häufige Irrtümer zur Richtlinie

Im Kontext der neuen Richtlinie kursieren laut Cobalt zahlreiche Missverständnisse:

1. Gehälter müssen immer in Stellenanzeigen stehen

Das ist nicht zwingend vorgeschrieben. Bewerber müssen zwar frühzeitig informiert werden, der genaue Zeitpunkt wird jedoch erst durch die nationale Umsetzung festgelegt.

2. Nur große Betriebe sind betroffen

Falsch. Viele Transparenzpflichten gelten unabhängig von der Betriebsgröße, etwa im Bewerbungsprozess oder bei Auskunftsrechten von Mitarbeitern.

3. Jedes Lohngefälle ist automatisch illegal

Ein Gehaltsunterschied ist nicht grundsätzlich rechtswidrig. Entscheidend ist, ob objektive und geschlechtsneutrale Gründe vorliegen.

4. Alle Gehälter müssen offengelegt werden

Die Richtlinie verlangt keine Veröffentlichung individueller Gehälter. Es geht um Transparenz auf Ebene vergleichbarer Tätigkeiten.

5. Die Regeln gelten bereits jetzt

Auch das stimmt nicht. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt erst bis Juni 2026.

Betriebe sollten sich frühzeitig vorbereiten

Die konkrete Ausgestaltung der Richtlinie in Deutschland steht noch aus. Dennoch empfiehlt Cobalt, sich frühzeitig mit bestehenden Vergütungsstrukturen auseinanderzusetzen.

„Unternehmen sollten sich dennoch frühzeitig mit ihren Vergütungsstrukturen beschäftigen“, so Schwan. „Je transparenter und nachvollziehbarer Gehaltssysteme aufgebaut sind, desto leichter lassen sich die kommenden Anforderungen umsetzen.“

Fazit

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird den Umgang mit Vergütung in vielen Betrieben verändern. Gleichzeitig bestehen weiterhin zahlreiche Missverständnisse.

„Für Unternehmen lohnt es sich daher, frühzeitig zu prüfen, wie transparent und nachvollziehbar ihre Vergütungsstrukturen aufgebaut sind“, so Schwan abschließend.

(Rozok/ SAHO)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Glühbirne wird hochgehalten, darauf verschiedene Symbole rund um das Thema KI
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

KI am Arbeitsplatz: Diese Regeln gelten

Künstliche Intelligenz ist in vielen Jobs inzwischen Teil des Arbeitsalltags. Die neuen Tools kommen aber auch mit neuen Regeln. Was Beschäftigte in rechtlicher Hinsicht beachten müssen.
Dieser Mann hat eben sein Kündigungsschreiben bekommen.
Kündigung
Kündigung

Von der Arbeit freigestellt: Was gibt es zu beachten?

Im Berufsalltag ist es keine Seltenheit: Oftmals folgt auf das Kündigungsschreiben oder das ernste Gespräch mit dem Vorgesetzten eine Freistellung des Beschäftigten. Was hat es damit auf sich?
Eine Frau schaut nervös auf ihre Armbanduhr.
Ratgeber
Ratgeber

Arbeitsrecht: Was passiert, wenn Arbeitnehmer zu spät zur Arbeit kommen?

Glatteis, Streiks und Staus: All das kann unter Umständen dazu führen, dass der Weg zur Arbeit zur Odyssee wird. Aber was gilt, wenn sich der Arbeitsbeginn durch bestimmte Widrigkeiten verzögert?
Küche Restaurant Brand am Herd
Ratgeber
Ratgeber

Achtung Arbeitsunfall: Was muss beachtet werden?

Die meisten Menschen verbringen einen Großteil ihrer Zeit am Arbeitsplatz. Ist der Arbeitnehmer unkonzentriert, kann es schnell einmal zu einem Arbeitsunfall kommen. Was gilt es dabei zu beachten?
Tanzende Leute bei einer Weihnachtsfeier.
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Betriebliche Weihnachtsfeier: Was gilt?

Winter, Schnee und Weihnachtsfeier: Viele Arbeitgeber organisieren vor den Feiertagen eine Fete für die Belegschaft. Doch was muss bei diesen Anlässen beachtet werden?
Frau liegt krank im Bett
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Wenn der Mitarbeiter im Urlaub erkrankt

Sommer, Sonne, Grippe ­– wird der Arbeitnehmer im Urlaub krank, werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Doch es gibt auch Ausnahmen. Wie ist die Rechtslage? 
Schriftzug "Arbeitsrecht"
Ratgeber
Ratgeber

Corona-Infektion im Job kann Arbeitsunfall sein

Stecken sich Angestellte im Job mit dem Coronavirus an, kann das als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gelten. Das bringt spezielle Leistungen mit sich. Doch je nach Beruf müssen zunächst Hürden genommen werden.
Ein Arbeiter mit einer Uhr
Rechtsratgeber
Rechtsratgeber

Die wichtigsten Fragen zum Thema Arbeitszeiterfassung

Mitte 2019 wurde vom Europäischen Gerichtshof ein Urteil zur Verschärfung der Arbeitszeiterfassung gefällt, doch noch immer herrscht vielerorts Unsicherheit darüber. Hier alle wichtigen Fragen und Antworten zu diesem Thema…
EIn entspannter Koch raucht am Palmenstrad eine Zigarette
Ratgeber
Ratgeber

Rechtslage: Urlaubsanspruch und Resturlaub

Kann ein bereits genehmigter Urlaub widerrufen werden? Muss der Mitarbeiter im Urlaub erreichbar sein? Und was änderte sich 2019 hinsichtlich des Resturlaubs? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.