Ratgeber

Versicherungen: So sichern Gastronomen Ihren Betrieb ab!

Koch sieht entsetzt auf brennenden Kochtopf
Gastronomen brauchen Versicherungen um sich gegen tägliche Risiken abzusichern. Das Online-Portal „Für-Gründer.de“ und HOGAPAGE Today erklären, welche Policen dringend notwendig sind. (© olly / fotolia)
Damit der Traum von einer eigenen Gastronomie im Unglücksfall nicht zum Alptraum wird, brauchen Gastro-Profis elementare Versicherungen, um ihr Business gegen die schlimmsten Eventualitäten abzusichern. HOGAPAGE Today erklärt, welche Policen die Gastronomie dringend braucht.
Dienstag, 14.03.2017, 11:29 Uhr, Autor: Felix Lauther

Wer sich als Gastronom selbstständig machen will oder seinen Gastro-Traum bereits lebt, der beschäftigt sich beim Erstellen seines Businessplans nicht primär mit dem Thema „Versicherungen“. Dabei verkennen viele Gastro-Profis, wie wichtig einige Policen sind. Ohne den richtigen Versicherungsschutz können kleine und große Katastrophen hohe Kosten verursachen und letzten Endes auch die Existenz des Betriebes gefährden.

Gastro-Unternehmer sollten daher zwingend einige Versicherungen abschließen – gemeinsam mit dem Online-Portal „Für-Gründer.de“ erklären wir, welche das sind:

1) Betriebshaftpflicht
Gastronomen müssen eine Betriebshaftpflicht abschließen, weil sie täglich mit neuen Haftungsrisiken konfrontiert sind. Diese Versicherung ist daher gesetzlich vorgeschrieben. Ein Gast rutscht beispielsweise in Ihrem Restaurant aus und verletzt sich. Es kann auch sein, dass er nach dem Genuss der Speisen erkrankt und ärztlich behandelt werden muss. Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert Sie in diesen Fällen vor hohen Schadenersatzklagen ab. Diese Versicherung springt immer dann ein, wenn ein Dritter durch Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Schaden nimmt. Das können Schäden an der Vermögensfolge, Personen oder an Sachgegenständen sein. Vermögensfolgeschäden treten nur dann ein, wenn ein Personen- oder Sachschaden bereits vorlag.

Ein weiteres Schadensbeispiel für die Betriebshaftpflicht in der Gastronomie:

In einem Irish Pub serviert die Servicekraft das dunkle Bier. Für einen Moment ist sie unkonzentriert und schüttet das halbe Glas Bier über das neue weiße Kleid eines Gastes. Dummerweise ist das Kleid nicht nur neu, sondern auch von einem teuren Modelabel. Der Gast beschwert sich und verlangt Schadenersatz. In diesem Fall springt dem Gastronom die Betriebshaftpflichtversicherung zur Seite und begleicht den Schaden.

2) Gewerblicher Rechtsschutz
Nicht immer läuft im Team und mit den Geschäftspartnern alles glatt. Wenn die Streitigkeiten vor Gericht landen, ist guter Rat teuer. Nicht, wenn sich der Gastronom mit einer gewerblichen Rechtschutzversicherung abgesichert hat. Diese Police springt ein, wenn z. B. der Mitarbeiter gegen seine Entlassung klagt oder der Vermieter Probleme bereitet, die in beidseitigem Einvernehmen nicht ad hoc zu lösen sind. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Falle einer Gerichtsverhandlung alle Kosten, angefangen von der ersten Rechtsberatung, über die außergerichtliche Verhandlung bis hin zum Prozess. Sie deckt auch die Kosten für Gutachter und Zeugen ab.

Aufgepasst! Diese Versicherung ist sehr kleinteilig und folgt einem Baukasten-Prinzip. Eine Basis-Versicherung deckt nur rudimentäre Kosten ab. Gastronomen sollten sich mit ihrem Versicherungsmakler zusammensetzen und gemeinsam in Ruhe überlegen, welche Fälle die Rechtsschutzversicherung zusätzlich beinhalten soll. Kommt ein Arbeitsrechtschutz, Verkehrsrechtschutz oder Verwaltungs-Rechtschutz auch für Sie in Frage? Wichtig: Vertragsrechtstreitigkeiten mit Lieferanten und Kunden können nicht versichert werden.

3) Geschäftsinhaltversicherung
Ein Kabelbrand verursacht in Ihrem Restaurant Feuer. Der Brand richtet so schwere Schäden in Ihrem Betrieb an, dass ein Großteil der Einrichtung vollkommen zerstört ist. Auch das Getränkelager ist schwer in Mitleidenschaft gezogen worden. Hier würde die Geschäftsinhaltversicherung den entstandenen Schaden zum Neuwert ersetzen. Diese Police versichert Ihre Einrichtungsgegenstände wie Stühle, Tische, Bar oder Küche. Optional können Gastronomen auch ihre Essens- und Getränkevorräte sowie die Kücheneinrichtung in den Versicherungsschutz aufnehmen. Um die Höhe der Deckungssumme bei Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser sowie Einbruchsdiebstahl festzulegen, errechnet die Versicherung vorab den Gesamtwert des Inventars.

4) Krankenversicherung
Für Betriebsgründer ist sie sowieso Pflicht. Für etablierte Gastronomen durchaus empfehlenswert: die Krankenversicherung. Selbstständige Gastronomen können – vorausgesetzt sie haben keine chronische Vorerkrankung – zwischen einer privaten und gesetzlichen Police wählen. Gastro-Profis sollten vorab vergleichen, welche der Beiden ihren Bedürfnissen im Krankheitsfall am besten entspricht. Vergleichen Sie zunächst die Tarife der privaten Krankenversicherer.

Mit dem kostenlosen Online-Rechner von Für-Gründer.de können Gastronomen einfach und kostenlos ermitteln, welchen Versicherungsbedarf sie haben…

(fuer-gruender.de / FL)

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