Rechtslage

Urlaubsplanung: Bei Streit im Team entscheidet der Chef

Frau in Hawaii-Hemd trinkt aus Ananas
Auf Instagram tummeln sich laut Reisebloggerin Nici Sunderland viele schwarze Schafe herum, die mit Fake-Profilen der Hotellerie große Reichweiten und somit Bekanntheit vorgaukeln. (© Ryan McGuire )
Bevor für die Gastronomen und Hoteliers das Ostergeschäft vor der Tür steht, wollen einige Mitarbeiter vorher noch schnell ein paar Tage Urlaub machen – aber wer aus dem Team darf wann Urlaub nehmen?
Dienstag, 07.03.2017, 09:23 Uhr, Autor: Felix Lauther

Karfreitag und Ostermontag haben viele Deutsche frei – bis auf die Gastro-Mitarbeiter, die arbeiten dann, wenn andere Ferien haben. Ostern ist ein wichtiges Geschäft – perfekt wenn dann auch noch das Wetter stimmt. In den meisten Gastro-Betrieben gilt dann eine Urlaubssperre für das Service-Team. Das heißt, dass die Mitarbeiter noch vor den „hochheiligen Umsatzfesten“ ein paar Tage frei nehmen sollten. Damit nicht alle den Koffer packen und abdüsen, ist im Streitfall der Chef gefragt.

Bei mehreren Urlaubsanträgen entscheidet der Chef
Schnell gibt es dann in Teams Streit, wenn nicht alle freimachen können. In der Regel ist dann entscheidend, wer den Urlaubsantrag zuerst gestellt und genehmigt bekommen hat, sagt Rechtsanwalt Hans-Georg Meier aus Berlin. Stellen mehrere den Urlaubsantrag gleichzeitig, entscheidet der Chef – und zwar nach billigem Ermessen. Wer kleine Kinder hat, darf dann zum Beispiel eher freimachen als andere. Das gilt auch für jene, die länger keinen Urlaub hatten.

Im Gastgewerbe ist meistens klar geregelt, wann die Mitarbeiter nicht freinehmen dürfen. Hochsaison und Festtage gehören in der Regel dazu. Gibt es entsprechende Urlaubsgrundsätze in den Gastro-Betrieben, gehen diese natürlich vor den persönlichen Animositäten des Personals.

Urlaub kann zur Not auch eingeklagt werden
Haben Mitarbeiter das Gefühl, dass der Vorgesetzte einen Urlaubsantrag zu Unrecht abgelehnt hat, können sie theoretisch eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht einreichen. „Tatsächlich kommt so etwas in der Praxis auch immer wieder vor“, sagt Rechtsanwalt Meier, der in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins tätig ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn jemand einen Urlaubsantrag gestellt hat – und sich der Chef dazu wochenlang nicht äußert. Denn einfach wegbleiben und Urlaub machen, geht nicht. Wer das macht, riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung. (dpa / FL)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Eine Wildwasserbahn im Europa-Park
Umfrage
Umfrage

Deutschlands beste Freizeitparks gewählt

Der Europapark Rust ist der am häufigsten weiterempfohlene Freizeitpark Deutschlands. Das ist ein Ergebnis der bisher größten deutschen Besucherumfrage durch das Institut YouGov im Auftrag des Stern.
ervicekraft mit Tablett in einem modernen Restaurant, im Hintergrund ein weiterer Kellner.
IHK Befragung
IHK Befragung

Stimmung im norddeutschen Gastgewerbe hat sich gebessert

Eine Umfrage der IHK Nord zeigt: Hotels und Restaurants in Norddeutschland bewerten ihre Lage deutlich positiver als im Vorjahr. Die Reisewirtschaft meldet dagegen eine Verschlechterung.
Jahreswechsel 2025 auf 2026
Reformen
Reformen

Mehrwertsteuer, Mindestlohn, Minijobs – das ändert sich 2026

Das Jahr 2026 bringt einige neue gesetzliche Regelungen und Änderungen mit sich, die auch das Gastgewerbe betreffen. Ein Überblick, was auf die Branche zukommt.
Mountain ski resort
Umfrage
Umfrage

Wirtschaftskrise dämpft Wintergeschäft im Gastgewerbe

Die deutsche Wirtschaft ist in der Dauerkrise. Eine Umfrage deutet darauf, dass verunsicherte Verbraucher auch am Winterurlaub sparen wollen. Dennoch blicken Gastgeber positiv in die Wintersaison.
sechs immer größer werdende Türme aus Geld, auf ihnen drauf steht jeweils ein Holzmännchen.
EU-Vorgabe
EU-Vorgabe

Entgelttransparenzrichtlinie: Was auf das Gastgewerbe zukommt

Ab 7. Juni 2026 gilt die Entgelttransparenzrichtlinie in der EU – mit handfesten Folgen für Gastronomen und Hoteliers. Von Gehaltsangaben in Stellenanzeigen bis zu Berichtspflichten: Wer jetzt seine Vergütungssysteme ordnet, spart später Stress, Zeit und Geld.
Porträt von Bärbel Bas
Auswirkungen auf Gastgewerbe
Auswirkungen auf Gastgewerbe

Längere Kurzarbeit soll Arbeitsmarkt stabilisieren

Die Bundesregierung plant, das Kurzarbeitergeld erneut auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Auch Hotels und Gastronomiebetriebe könnten dadurch mehr Planungssicherheit und Stabilität gewinnen.
Abstimmung bei der 45. Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 28.11.25 in Berlin.
Beschluss
Beschluss

Bundestag beschließt Haushalt 2026 – mit hohen Schulden

Das Budget der Regierung für 2026 steht. Die Opposition spricht vom „größten Haushalt ever“ – doch sieht falsche Prioritäten. Wofür darf Schwarz-Rot im nächsten Jahr Geld ausgeben?
Kartenzahlung an der Rezeption
Payment Services Regulation
Payment Services Regulation

EU-Zahlungsdiensteverordnung: IHA warnt vor bedingungslosem Rückerstattungsrecht

EU-Rat und Kommission planen eine Neuregelung der EU-Zahlungsdiensteverordnung. Der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Handelsverband Deutschland (HDE) befürchten hierbei gravierende Risiken für Hotellerie und Gastronomie.
Vier Tage lang debattieren die Parlamentarier noch einmal die Etats für jedes einzelne Ministerium.
Haushaltsdebatte
Haushaltsdebatte

Der Haushalt 2026 im Bundestag: Wie viel und wofür?

Vier Tage Debatte, dann die endgültige Abstimmung: Der Bundestag entscheidet über den Etat für 2026. Mit neuen Schulden, die nur während der Corona-Pandemie höher waren.