Recht

Gerichtsurteil: Resturlaub verjährt nicht automatisch

Richterin fällt ein Urteil.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit dem Urteil vom 20. Dezember 2022 entschieden: Urlaubsansprüche nicht automatisch nach drei Jahren. (Foto: © NAMPIX/stock.adobe.com)
Das Ende des Jahres naht. Also noch schnell ab in den Urlaub. Schließlich verfällt der Urlaubsanspruch zum Jahresende. Nein, nicht mehr. Denn jüngst hat das Bundesarbeitsgericht entschieden: Resturlaub verjährt nicht automatisch – auch nicht nach drei Jahren. Was hat das für Folgen?
Mittwoch, 21.12.2022, 10:45 Uhr, Autor: Thiemo Welf-Hagen Wacker

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit dem Urteil vom 20. Dezember 2022 die entsprechende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes  (EuGH) vom 22. September 2022 übernommen. Demnach verjähren Urlaubsansprüche nicht automatisch nach drei Jahren. Arbeitgeber müssen gegenüber Arbeitnehmern ihrer Hinweispflicht nachkommen und sie über die Verjährung der Urlaubsansprüche informieren (9 AZR 266/20).

„Andernfalls besteht ein ewiger Urlaubsanspruch – sogar gegenüber ehemaligen Arbeitgebern. Der EuGH hat sich für eine hohe Hürde bei der Verjährung des Jahresurlaubs ausgesprochen und das BAG ist dieser Vorgabe gefolgt“, erklärte Tim Schmidhäußler, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer.

Was bedeutet der ewige Urlaubsanspruch konkret?

Konkret bedeutet das: erst, wenn der Arbeitnehmer von seinem aktuellen Arbeitgeber über die Verjährung seines Resturlaubs informiert wurde, beginnt die Verjährung über drei Jahre lang zu laufen, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehen ist.

Schweigt der Arbeitgeber diesbezüglich, kann der Resturlaub auch Jahre später in Anspruch genommen werden oder muss ausbezahlt werden. Dies gilt auch für ehemalige Angestellte.

Wann hat das Urteil vom Bundesarbeitsgericht keine Auswirkungen?

Einzige Ausnahme: Der Arbeitgeber hat dafür gesorgt, dass Beschäftigte ihren Urlaub tatsächlich nehmen können. Mitarbeiter müssen also rechtzeitig vom Chef auf Resturlaubsansprüche und die Möglichkeit der Verjährung hingewiesen und aufgefordert werden, Urlaub zu machen. Hat ein Unternehmen diese Praxis gepflegt, hat das Urteil keine Auswirkungen auf den Betrieb.

(ots/Kanzlei Dr. Stoll & Sauer/THWA)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Richter und Anwälte in einem Gerichtssal.
Urteil
Urteil

Bundesarbeitsgericht: Neue Entscheidung zur Urlaubsverjährung

Vergangenes Jahr fällte das Bundesarbeitsgericht ein richtungsweisendes Urteil zur Urlaubsverjährung. Mit einer neuen Entscheidung entschärft das BAG das Urteil. Arbeitgeber können aufatmen. Was gilt nun?
Handtuch, Flip-Flops und Sonnenhut am Sandstrand
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Worauf Arbeitgeber beim Thema Urlaub achten sollten

Sommerzeit ist Urlaubszeit: Ein guter Anlass für Arbeitgeber, sich mit dem Thema Urlaub zu befassen und ihre Vorgehensweise zu überprüfen – auch, um finanzielle Risiken für ihr Unternehmen zu vermeiden. Zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht erläutern, worauf geachtet werden muss.
Michael Kretschmer
Politik
Politik

Gutscheine für Deutschland-Urlaub stoßen auf Ablehnung

Michael Kretschmer, Ministerpräsident von Sachsen, spricht sich gegen den Vorschlag seines bayerischen Amtskollegen Markus Söder aus, Urlaub im eigenen Land finanziell zu fördern. „Wir sind nicht bei den Verschenkern.“
Nahaufnahme von Händen einer jungen Frau, die etwas auf einem Laptop tippt; das Bild wird von einer Uhr überlagert
Urteil EuGH
Urteil EuGH

„Dienstplangestaltung geht nicht ohne Arbeitszeiterfassungssysteme“

Das Gesetz des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung im Mai 2019 schlug hohe Wellen. In der Umsetzung sieht Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, jedoch keine Probleme.
Ein Hotel, in dem sich das Airbnb-Logo spiegelt.
Wohnungsvermittlungen
Wohnungsvermittlungen

Hoteliers begrüßen Airbnb-Urteil

Präzedenzfall: Ein Wiener Gericht untersagte es einer Vermieterin, ihre Wohnung weniger als 180 Tage an Fremde zu vermieten. Die Hoteliers freuen sich, wollen jetzt aber noch einen Schritt weitergehen…
Panorama eines überfüllten Strands auf Mallorca
Massentourismus
Massentourismus

Mallorca streicht Gästebetten

Die beliebte Urlaubsinsel der Deutschen wehrt sich seit diesem Jahr gegen den „Overtourismus“: Den einzelnen Regionen werden nun Höchstgrenzen von Bettenzahlen zugeteilt.
Bundeskabinett am 15. Oktober 2025
Fachkräftemangel
Fachkräftemangel

Kabinett beschließt Aktivrente

Ein steuerfreier Hinzuverdienst für Beschäftigte im Rentenalter – das ist die Aktivrente. Die Bundesregierung hat das Gesetz nun auf den Weg gebracht. Für das Gastgewerbe könnten sich hierdurch Chance ergeben, erfahrene Fachkräfte zu halten und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Christoph Ploß
Nationale Tourismusstrategie
Nationale Tourismusstrategie

Christoph Ploß kündigt Entlastungen für die Tourismusbranche an

Die Bundesregierung plant eine Neuausrichtung ihrer Tourismuspolitik. Bis spätestens zur ersten Jahreshälfte 2026 soll eine neue Nationale Tourismusstrategie entstehen – mit Fokus auf Unternehmensentlastungen, Bürokratieabbau, Digitalisierung und bessere Mobilität. Tourismuskoordinator Christoph Ploß stellte die Pläne kürzlich vor. 
Essen zum Mitnehmen wird an der Theke überreicht
Zusammenhalt
Zusammenhalt

Verbände unterstützen Gesetzentwurf zum Verbot kommunaler Verpackungssteuern in NRW

Die FDP-Fraktion im NRW-Landtag will kommunale Verpackungssteuern verbieten. Dazu hat sie jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Gemeinsam mit anderen Verbänden unterstützt der Bundesverband der Systemgastronomie den Antrag.