FFP2-Masken: Wann sie als Werbungskosten zählen
Medizinische Masken gehören mittlerweile zu unserem Alltag. Viele Arbeitnehmer müssen weiterhin bei ihrer beruflichen Tätigkeit eine medizinische Maske tragen. Wenn Beschäftigte selbst für die Anschaffung aufkommen müssen, können sie aber steuerlich profitieren. „Die Belege für den Kauf von medizinischen Masken sollten aufbewahrt werden“, rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Ausgaben sollten Verbraucher zusammenrechnen – zumindest wenn sie die Masken für ihren Beruf brauchen.
Werbungskosten geltend machen
Denn wer Schutzmasken für berufliche Zwecke anschafft, kann die Ausgaben dafür als Werbungskosten geltend machen. Das gehe aus einer Mitteilung der Finanzverwaltung hervor. Stellt der Arbeitgeber die Masken zur Verfügung, sind diese für Arbeitnehmer steuerfrei. Wer zusätzliche Masken kauft, kann die Kosten ebenfalls in der Steuererklärung geltend machen.
Tipp: „Der ausgegebene Betrag für die beruflich genutzten Masken sollte bei den Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung in der Anlage N bei sonstigen Kosten eingetragen werden“, rät Karbe-Geßler. Unternehmer selbst können die Kosten als Betriebsausgabe angeben.
(dpa/KG)