Mindestlöhne steigen moderat
Die Sozialpartner der Schweiz verhandeln jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne im Gastgewerbe. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite die Hotel & Gastro Union, die Syna und die Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, hotelleriesuisse sowie die Swiss Catering Association SCA.
Die Verbände waren sich bei den Verhandlungen über die Mindestlöhne für das laufende Jahr uneinig über die Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftslage auf das Gastgewerbe. Die Arbeitnehmerseite hat daher das zuständige Schiedsgericht (p.A. Obergericht des Kantons Bern) angerufen. Dieses hat nun mit Entscheid vom 19. März 2018 die neuen Mindestlöhne festgelegt. Diese werden ab dem 1. April 2018 – respektive bei Saisonarbeitsverträgen ab Beginn der Sommersaison 2018 (die Wintersaison dauert längstens bis zum 30. April 2018; die Sommersaison beginnt ab 1. Mai 2018) – wie folgt erhöht:
- Ia (Mitarbeiter ohne Berufslehre): CHF 3‘435.- (+ 18.-)
- Ib (Mitarbeiter ohne Berufslehre mit Progresso-Attest): CHF 3‘637.- (+ 19.-)
- II (Mitarbeiter mit eidg. Berufsattest o.ä.): CHF 3‘737.- (+ 19.-)
- IIIa (Mitarbeiter mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä.): CHF 4‘141.- (+ 21.-)
- IIIb (Mitarbeiter mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung): CHF 4‘243.- (+ 22.-)
- IV (Mitarbeiter mit einer Berufsprüfung): CHF 4‘849.- (+ 25.-)
- Praktikanten: CHF 2‘190.- (+ 11.-) (CK)