Branchenpolitik

Gastro-Ausbildungen vor gravierenden Veränderungen

Eine Gruppe junger Menschen mit unterschiedlichen Gastronomie-Bekleidung
Die Ausbildungsgänge in Hotellerie und Gastronomie sollen inhaltlich moderner und zum Teil vollständig umstrukturiert werden. (© Andrey Popov/Fotolia)
Wird es bald keinen „Hotelkaufmann“ mehr geben? Wirtschaft und Gewerkschaft stellen Antrag auf Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe beim Bundeswirtschaftsministerium.
Mittwoch, 13.03.2019, 11:55 Uhr, Autor: Thomas Hack

Nach intensiven Abstimmungsprozessen ist es jetzt offiziell: Wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) mitteilt, haben das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) dieser Tage den Antrag auf Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe beim Bundeswirtschaftsministerium gestellt. Auf Initiative des DEHOGA haben sich die jeweiligen Vertreter auf Eckwerte zur inhaltlichen Modernisierung und teilweise Umstrukturierung der Ausbildung in Gastronomie und Hotellerie verständigt. „Wir wollen im Rahmen des bewährten dualen Ausbildungssystems eine zukunftsfähige Ausbildung für Deutschlands Gastgebernachwuchs“, erklärt Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA. „Uns geht es darum, die Ausbildung für die jungen Menschen wie für die Betriebe noch reizvoller und interessanter, noch arbeitsmarktnäher und passgenauer zu gestalten.

Überarbeitung der Rahmenpläne von Ausbildung und Berufsschule 
„Mehr denn je zählen heute Qualität, Attraktivität und Aktualität der Ausbildung“, so Zöllick weiter. Die bestehenden Ausbildungsordnungen seien von 1998, doch seitdem habe sich in der Branche und im Land vieles verändert. Auch gesellschaftliche Entwicklungen wie die fortschreitende digitale Vernetzung, sich wandelnde Ernährungsgewohnheiten und Gästeerwartungen sowie neue gesetzliche Vorgaben erforderten eine Aktualisierung der Ausbildungsinhalte. In diesem Sinne gelte es, die Ausbildungsrahmenpläne für die Betriebe und die Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen zu überarbeiten.

Änderungen im Bereich Hotellerie
Nach den Vorstellungen der Sozialpartner DEHOGA und NGG sollen im Hotelfach die Kompetenzen in den Bereichen Buchungssysteme, Bewertungsportale, Revenue Management und Vertrieb stark ausgebaut werden. Der bisherige Hotelkaufmann soll zu einem „Kaufmann für Hotelmanagement“ mit stärkerer strategischer Ausrichtung weiterentwickelt werden und so eine attraktive Alternative zum Hochschulstudium darstellen.

Änderungen im Bereich Gastronomie
Im Restaurantfach gehe es darum, den Kompetenzen zu Produkten, zum Verkauf und zum Veranstaltungsmanagement eine höhere Gewichtung zu geben. Der Fachmann für Systemgastronomie soll insbesondere mit Blick auf Digitalisierung und Interkulturalität modernisiert werden. Bei den Köchen sollten Kalkulation und Kostenkontrolle eine noch größere Rolle spielen, ebenso wie moderne Küchentechnik, neue Anforderungen im Verbraucherschutz und sich wandelnde kulinarische Vorlieben der Gäste. Um die Vermittlung von Basiskenntnissen in diesem weiterhin handwerklich geprägten Beruf zu unterstützen, sollen Mindestinhalte insbesondere in den Bereichen Arbeitstechniken und Garverfahren detaillierter formuliert und konkretisiert. Mit Blick auf die wachsende Bedeutung kommunikativer Kompetenzen würden zum Eckwerte-Entwurf auch neue, eigene Berufsbildpositionen für „Digitalisierung und Kommunikation“ sowie „Anleitung und Führung von Mitarbeitern“ in allen dreijährigen Berufen gehören.

Neue Berufe „Fachkraft Küche“ und „Fachkraft für Hotellerie und Gastronomie“
Besonders wichtig war es dem DEHOGA, im Bereich der zweijährigen Ausbildung bessere Chancen für praktisch begabte Jugendliche, zum Beispiel auch für Auszubildende mit Migrationshintergrund oder Geflüchtete, zu schaffen. So soll die bisherige „Fachkraft im Gastgewerbe“ in zwei Ausbildungsberufe aufgespalten werden: Die „Fachkraft für Hotellerie und Gastronomie“ mit den beiden Schwerpunkten Restaurantservice und Systemgastronomie deckt den Servicebereich ab, die neue „Fachkraft Küche“ den Küchenbereich. Die Ausbildungsordnung für die „Fachkraft Küche“ soll zunächst für fünf Jahre befristet gelten und evaluiert werden. Für beide Berufe soll es die Möglichkeit einer Anrechnung auf die entsprechenden dreijährigen Berufe geben. Von den Sozialpartnern angestrebt wird darüber hinaus eine so genannte
„gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet, dass der erste Teil der Prüfung etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit stattfindet, wie die bisherige Zwischenprüfung, der zweite am Ende. Neu daran ist, dass beide Ergebnisse in die Abschlussnote einfließen.

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