Aushilfen

Änderungen bei der Anstellung von Minijobbern

Aushilfe im Restaurant bringt Essen auf dem Tablet an die Tisch
Ein großer Teil ist zu den Unternehmen an Minijobbern ist laut Dirk Ellinger in die Gastronomie zurückgekehrt (Foto: © Robert Kneschke – stock.adobe.com)
Wer Minijobber beschäftigt, muss auch Steuern abführen. Für Arbeitgeber gibt es hier ab Januar eine wichtige Änderung.
Donnerstag, 21.10.2021, 10:23 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Wer Minijobber beschäftigt, muss diese bei der Minijob-Zentrale anmelden. Der Verdienst der Angestellten ist auch als Minijob steuerpflichtig. Dabei hat der Arbeitgeber die Wahl, ob er den Verdienst pauschal oder nach der Lohnsteuerklasse des jeweiligen Angestellten versteuert möchte. Ab dem 1. Januar muss nun jedoch auch die Steuer-ID (Steueridentifikationsnummer) des Minijobbers an die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-Seeübermittelt werden. Finanzbehörden sollen durch die Nummer in die Lage versetzt werden, zulässige Überprüfungen vorzunehmen und Informationen zuzuordnen.

(Minijob-Zentrale/NZ)

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