Hohe Nachzahlung

500 Überstunden nicht ausbezahlt

Eine Servicekraft beim Anrichten von kleinen Häppchen
Leider gibt es in der Branche nach wie vor ein paar Betriebe (Symbolbild) mit einer „kreativen“ Lohnabrechnung. (© fotolia.com/Kadmy)
Gerichtsverfahren gegen einen Gastronomen aus Oberösterreich. Ein Mitarbeiter musste vier Monate ohne freien Tag durcharbeiten. Der Wirt muss jetzt 6000 € nachzahlen.
Montag, 26.03.2018, 09:38 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Die Arbeiterkammer (AK) sieht die Gastronomie nach wie vor als „Problembranche“ und verweist dabei auf einen besonders drastischen Fall, der jetzt vor Gericht landete:  Ein Beschäftigter in einem Lokal im Raum Völklabruck musste über vier Monate lang – bis auf einen einzigen Krankenstandstag – durcharbeiten. Ohne freiem Tag, ohne Wochenende, ohne einem einzigen Urlaubstag. Und dazu kamen noch fast 500 Überstunden – gut 30 jede Woche. Unbezahlt! Überdies war nach Aussagen der AK der Lohn zu niedrig berechnet, Sonderzahlungen wurden keine geleistet, Urlaubsabfindung wurde nicht bezahlt, die gesetzlich zustehenden Postensuchtage nicht gewährt, die gesetzliche Wochenendruhe nicht eingehalten, keine Lohnabrechnungen ausgehändigt und der Mann auch noch fristwidrig gekündigt.

Der Arbeitgeber bestritt zwar mit Ausnahme der fristwidrigen Kündigung alle Vorwürfe, das Gericht glaubte allerdings den Ausführungen des Angestellten. Nach langem Hin und Her einigten sich schließlich der Mann und sein ehemaliger Arbeitgeber auf einen gerichtlichen Vergleich und die Zahlung von 6.000 Euro.

In der AK nimmt man den bestehenden Fall zum Anlass, Arbeitnehmer auf die Wichtigkeit der Aufzeichnung von Arbeitsstunden hinzuweisen. (CK)

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