Aufsichtsratchef Dirk Iserlohe appeliert an Wirtschaftsminister Habeck
Das Bundesverfassungsgericht urteilte u. a. in Rn. 38 des Urteils 1 BvR 1073/21 „… Ergreift der Normgeber Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen von Gesundheitsschutzmaßnahmen zu kompensieren, dürfen diese jedenfalls einzelne Adressaten nicht gleichheitswidrig benachteiligen.“ „Daher darf es doch nicht so weit kommen, dass die Existenzen von mehr als 30.000 Mitarbeitern der großen mittelständischen Hotelgesellschaften gefährdet sind“, schreibt Dirk Iserlohe.
Weder die diskriminierende Obergrenze von 54,5 Millionen Euro aller kumulierten Staatshilfen pro Unternehmen – das gilt vor allem für verbundene Unternehmen – noch die willkürlich gesetzte 30-Prozent-Grenze des Umsatzverlustes als Bedingung für die Erstattungen sind nach dem Urteil haltbar. Denn es darf laut klarer Aussage des Bundesverfassungsgerichtes kein einzelner Adressat benachteiligt werden.
Forderung von Dirk Iserlohe
Der engagierte Familienunternehmer, der sich seit Beginn der Corona-Krise um die Rechte seiner Dorint Hotelgruppe mit 65 Hotels & Resorts in Deutschland, Österreich und der Schweiz – und damit für die ganze Branche bemüht, fordert daher, dass nun seitens der Bundesregierung dringend gehandelt werden muss. Seiner Meinung nach muss sowohl die Obergrenze als auch die dreißigprozentige „Umsatzverluste-Sperrgrenze“ aufgehoben werden.
„Die großen mittelständischen Hotelunternehmen benötigen dingend die bisher verwehrte Gleichstellung, um die Corona-Krise wirtschaftlich bewältigen zu können“, sagt Dirk Iserlohe in seinem aktuellen Schreiben. Die Dorint Gruppe, Maritim, Motel One, Steigenberger, Novum, H-Hotels, Leonardo Hotels, die Centro Hotel Group u. a. m. seien doch starke Tourismusförderer, Vorreiter für Nachhaltigkeit der Branche, belebende Elemente der Innenstädte und zugleich systemrelevante Arbeitgeber und Ausbilder.
Appell an Bundeswirtschaftsminister
Dirk Iserlohe appelliert eindringlich an den Bundeswirtschaftsminister: „Ich bitte Sie deshalb – auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen der Hotellerie – um die gebotene, nun auch verfassungsrechtlich geforderte Gleichstellung. Es geht doch nicht, dass Einzelhotelunternehmer berechtigterweise ihren Schaden zu ca. 95 Prozent ersetzt bekommen und die Konzern-Unternehmen mit nur ca. 30 bis 45 Prozent ihres Schadens – je nach Größe – erhalten. „Wir, die großen mittelständischen Hotelunternehmen werden damit diskriminierend benachteiligt.“
Er erwartet daher auch dringendes Insistieren der Koordinatorin für Tourismus und maritime Wirtschaft, Claudia Müller (MdB Bündnis 90/Die Grünen). „Gleichstellungspolitik darf nicht auf den letzten Wähler ausgerichtet sein“, so das Fazit vom Dorint Aufsichtsratschef.
(DHI Dorint Hospitality & Innovation GmbH/KK)