Infektionsschutz

Schweiz verlängert Corona-Maßnahmen bis März

Gedeckter Tisch auf dem ein Smartphone mit geöffnetem Impfausweis liegt
Zum ersten Mal im neuen Jahr traf sich der Schweizer Bundesrat, um über die Corona-Schutzmaßnahmen zu beraten. (Foto: © Vincenzo De Bernardo – stock.adobe.com)
Der Schweizer Bundesrat hat die aktuellen Maßnahmen zum Infektionsschutz bis Ende März verlängert. Darüber hinaus wurden sowohl die Quarantäne als auch die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate verkürzt.
Donnerstag, 13.01.2022, 10:31 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Der Schweizer Bundesrat hat die aktuellen Corona-Maßnahmen verlängert. Die 2G-Regel, Einschränkungen bei privaten treffen sowie die Home-Office-Pflicht bleiben bis 31. März 2022 bestehen. Der Bundesrat begründet die Verlängerung mit der weiterhin angespannten Lage in den Krankenhäusern. Gleichzeitig wird die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate von einem Jahr auf neun Monate verkürzt. Auch die Zertifikate von Genesenen verlieren ab 1. Februar 2022 ihre Gültigkeit nach neun Monaten. Ab Donnerstag, 13. Januar, wird die Dauer der Isolation zudem fünf Tage verkürzt. Um die Isolation beenden zu können, muss eine Person weiterhin 48 Stunden ohne Symptome sein.

„Die Lage ist weiterhin ernst“

Der Branchenverband GastroSuisse zeigt sich erleichtert angesichts der Entscheidung des Bundesrats, bedauert jedoch zugleich, dass die bestehenden Maßnahmen bis Ende März verlängert werden. Für die rund 230.000 Mitarbeitenden im Gastgewerbe sei dies eine große Belastung und die meisten gastgewerblichen Betriebe würden ohnehin bereits defizitär arbeiten. „Die wirtschaftliche und personelle Lage im Gastgewerbe ist weiterhin ernst“, mahnte GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer.

Erfreut ist der Branchenverband zwar darüber, dass der Bundesrat die Quarantäne sowie die Isolation bereits ab morgen von zehn auf fünf Tage verkürzt. „Das hilft unserer Branche, denn viele Mitarbeitenden, auch ohne Symptome, fehlen im Moment in den Betrieben“, so Platzer. Doch Unterstützungsmaßnahmen wie die Härtefallgelder bleiben unabdingbar. „Es braucht aber eine unbürokratische und praxistaugliche Lösung, die nicht noch mehr gastgewerbliche Unternehmen von den Härtefallprogrammen ausklammert als die alte Härtefallverordnung“, stellt Platzer klar.

(GastroSuisse/SRF/NZ)

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