Bayern justiert Corona-Verordnung nach
Bayern lockert die Zugangsregeln für Geimpfte und Genesene: In vielen Bereichen entfällt von diesem Mittwoch (15. Dezember) an die zusätzliche Testpflicht, etwa bei Sportangeboten und öffentlichen Veranstaltungen im Freien, in Zoos und Freizeitparks. Menschen mit Corona-Auffrischungsimpfung müssen – außer etwa in Kliniken sowie Alten- und Pflegeheimen – ab sofort sogar nirgendwo mehr einen zusätzlichen Test vorlegen. Die Corona-Verordnung wird zunächst bis 12. Januar verlängert.
Bestehen bleibt die 2G-plus-Regel aber weiterhin für Bereiche, die ihren Schwerpunkt in Innenräumen haben oder großes Publikum anziehen: etwa Sportveranstaltungen (als Zuschauer), Indoor-Sportausübung, Kulturveranstaltungen, Messen, Tagungen, Kongresse, Ausstellungen und Schlösser (Innenbereiche). 2G plus bleibt zudem in Bädern, Thermen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios und sonstigen Freizeitbereichen.
Keine Gastrosperrstunde an Silvester
Zwischen 15.00 Uhr am 31. Dezember und 9.00 Uhr am 1. Januar gilt ein landesweites Verbot von Menschenansammlungen, die über zehn Personen hinausgehen, und zwar „auf publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld“ – wo genau, müssen die Kommunen festlegen. „Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich unverzüglich zu zerstreuen“, heißt es im Kabinettsbericht. Allerdings entfällt an Silvester die Sperrstunde in der Gastronomie.
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