Azubi-Mindestlohn wird zum Politikum
Die deutsche Bundesregierung sorgt derzeitig wieder für reichlichen Zündstoff. Der Grund: Wie für Angestellte soll nun auch für Auszubildende ein Mindestlohn eingeführt werden. Dieser soll ab 2020 gelten und sieht für das erste Ausbildungsjahr eine Vergütung von 515 Euro monatlich vor. Dieser Vorstoß spaltet nun die Meinungen und Gemüter. So etwa fordert Ingrid Hartges vom Dehoga, dass Ausbildungsvergütungen nicht Sache der Politik sein sollen, sondern Aufgabe der Gewerkschaften und der Dehoga-Landesverbände. Ihr zufolge ist die Ausbildungsvergütung nicht alleine der Grund für die Ausbildungswahl. Zudem sehe Hartges bei einem Mindestlohn für Azubis eine politische Instrumentalisierung, wobei sich die Parteien lediglich eine Art Überbietungswettkampf liefern würden. Eine weitere Folge: Gerade die mittelständischen Betriebe könnten mit der Lohnentwicklung nicht mehr Schritt halten. Die Mindeslohnregelung der Bundesregierung sieht vor, im Jahre 2020 erstmals eine Untergrenze von 515 Euro monatlich für die Azubi-Entlohnung festzulegen, die dann von Lehrjahr zu Lehrjahr gestaffelt ansteigt. Tarifgebundene Unternehmen in Hotellerie und Gastronomie liegen bei der Ausbildungsvergütung allerdings heute schon deutlich über dieser Schwelle.
Ende der Tarifverträge befürchtet
Anders dagegen sieht das Ganze die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die prinzipiell eine Mindeslohnregelung befürwortet. Doch auch von dieser Seite gibt es kritische Stimmen. So sei noch kein schlüssiges Gesamtkonzept für die berufliche Bildung erkennbar, wie die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge verlauten lässt. „Die Kabinettsvorlage bleibe weit hinter den Erwartungen zurück. Die NGG fordert eine gesetzliche Ausbildungsvergütung von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen. Das ergibt für das erste Ausbildungsjahr zum Beispiel eine Mindestvergütung von 660 Euro. Der unbegrenzte Tarifvorbehalt ist eine Einladung an die Arbeitgeber, sich der Mindestausbildungsvergütung zu entziehen, indem sie keine neuen Tarifverträge in Branchen mit derzeit geringerer Vergütung abschließen“, so die Kritik der NGG-Vize. Hinzu komme, dass das Berufsbildungsgesetz für viele Auszubildende und dual Studierende nicht gelte, Berufsschulzeiten nicht auf die Arbeitszeiten angerechnet werden sollen oder keine Freistellungen für die Prüfungsvorbereitung geplant seien. „Um die Attraktivität der beruflichen Ausbildung zu erhöhen und echte Probleme zu lösen, muss die Bundesregierung dringend nachbessern und den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes erweitern“, fordert Claudia Tiedge.